Abrechnungsart

Man unterscheidet zwischen zwei Abrechnungsarten. Die erste ist der Handyvertrag. Bei einer solchen Abrechnungsart werden die Kosten einer Leistung nachträglich einbezogen. Meistens enthalten sind Grundgebühr und Mindestumsatz. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt in den meisten Fällen zwischen 18 und 24 Monaten.

Prepaid wird als zweite Abrechnungsmethode bezeichnet. Bei dieser Art der Abrechnung werden Leistungen(SMS,Gespräche etc.) von einem aufladbaren Guthaben abgezogen.